PRÜFUNG ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Defekte elektrische Geräte stellen ein Unfallrisiko dar, das wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Brandschutzversicherungen schließen z. B. eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Gleiches gilt für Berufsgenossenschaften, die eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden und dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen entlastet den Unternehmer in Bezug auf die Haftung bei Unfällen durch defekte Elektrogeräte.

Bei elektrischen Betriebsmitteln unterscheidet man zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fest angebracht oder nur schwer bewegbar sind und keine Tragevorrichtung besitzen. Hierzu zählen auch elektrische Betriebsmittel, die nur vorübergehend befestigt sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hingegen können während ihres Einsatzes bewegt oder leicht transportiert werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Als elektrische Betriebsmittel gelten z. B.: Computer, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, Steckdosenleisten, Verlängerungskabel, Netzteile, Ladegeräte, Ventilatoren, Heizlüfter, Warmwasserboiler, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte, elektr. Werkzeuge wie Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Lötgeräte, Schleifmaschinen, Ständerbohrmaschinen usw.

Bei elektrischen Anlagen unterscheidet man zwischen stationären und nichtstationären Anlagen. Stationäre Anlagen sind jene Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. Dazu zählen z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Als elektrische Anlagen gelten z. B. Steckdosen oder Unterverteilungen.

Die Prüfungen werden alle mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messgeräten durchgeführt. Als Grundlage gelten die folgenden DIN VDE Bestimmungen: DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100.

6 Monate
Küchen, Bäder

12 Monate
Schulen, Kitas, Feuerwehren,
Werkstätten

24 Monate
Bürobetriebe, Arztpraxen,
Apotheken, Friseure

Ablauf


Fünf Schritte für eine sichere Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen

Äußere, sicherheitsrelevante Mängel sowie weitere Schwerpunkte

In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenordnung

Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtung

Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel und Anlagen

Schriftlicher Prüfbericht mit allen relevanten Angaben

Die Prüfungen werden alle mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messgeräten durchgeführt.
Als Grundlage gelten die folgenden DIN VDE-Bestimmungen: DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100

Vorteile


Regelmäßige
Prüfungen

Planungshilfen

Protokollierte
Inspektionen

Return on Investment

Rechts-sicherheit/ Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erhalt von Investitions-gütern

Sicherheits-beratung

Senkung der Unfallkosten

Langjährig & regelmäßig geschultes Fachpersonal

Zuverlässiger
Partner