PRÜFUNG VON REGALANLAGEN

Prüfung von Regalanlagen

BetrSichV § 10

Damit ein sicheres Zusammenarbeiten von Mensch und Arbeitsmittel gewährleistet werden kann, fordert der Gesetzgeber den Unternehmer gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu auf, eine regelmäßige Prüfung der Regaleinrichtungen durchzuführen.

Unsere Leistungen


Vorteile


Regelmäßige
Prüfungen

Planungshilfen

Protokollierte
Inspektionen

Return on Investment

Rechts-sicherheit/ Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Erhalt von Investitions-gütern

Sicherheits-beratung

Senkung der Unfallkosten

Langjährig & regelmäßig geschultes Fachpersonal

Zuverlässiger
Partner