PRÜFUNG VON REGALANLAGEN
Prüfung von Regalanlagen
BetrSichV § 10
Damit ein sicheres Zusammenarbeiten von Mensch und Arbeitsmittel gewährleistet werden kann, fordert der Gesetzgeber den Unternehmer gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu auf, eine regelmäßige Prüfung der Regaleinrichtungen durchzuführen.