BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz, darunter auch den baulichen und organisatorischen, wahrnimmt. Bundesländer können in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Es ist jedoch nicht generell geregelt. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen Faktoren wie Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnische Einrichtungen, zum organisatorischen die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Hilfsmittelplanung und die Brandschutzorganisation.
Rechtliche Grundlage
Zu beachten ist, dass die Industriebaurichtlinie in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 Quadratmeter die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (§ 42 (1) VStättVO) verlangt. Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen fordern ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten (§ 24 (2) VkVO). Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen:
Nach Landesbau-ordnung
(§§ 54, 68 BauO NRW)
Nach Krankenhaus-bauverordnung
(§ 36 KhBauVO)
VfdB-Richtlinie
(je nach Brandrisiko oder Zahl der Mitarbeiter)
Aufgaben
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Des Weiteren soll der Brandschutzbeauftragte Gefahren erkennen und beurteilen sowie darauf achten, dass sicherheitsrelevante Vorschriften eingehalten werden. Gefahren sollen weiterhin beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.