Prüfung von Spielplätzen und Sportgeräten
Prüfung von Spielplätzen und Sportgeräten
DIN EN 1176
Spielplatzgeräte unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen, die im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind. Dies ist notwendig, um spielende Kinder vor Unfällen durch mangelhafte Anlagen zu schützen. Weisen Spielgeräte Mängel auf, häufig hervorgerufen durch Witterungseinflüsse oder Korrosion, Vandalismus und Abnutzung, bergen sie ein hohes Verletzungsrisiko. Um Gefahrenquellen auf Spielplätzen rechtzeitig zu erkennen, müssen regelmäßige Inspektionen der Spielgeräte durch qualifizierte Sachverständige durchgeführt werden.
Unsere Leistungen
Prüffristen
1. Prüfung
Nach Neu- oder Umbau sowie Nachprüfung
1 Jahr
Jährliche
Hauptinspektion
1 – 3 Monate
Operative
Inspektion
Ablauf
Fünf Schritte für eine sichere Prüfung von Spielplätzen
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Spiel- und Bolzplätzen ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB), die dem Träger des Spielplatzes obliegt. Der Spielplatzbetreiber hat demnach sicherzustellen, dass der Zustand des Spielplatzes mitsamt Spielgeräten u. a. der DIN EN 1176 entspricht. Des Weiteren gilt für die Planung und den Betrieb eines Spielplatzes die DIN 18034. In Schulen oder Kindergärten müssen außerdem die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften sowie Informationen und Richtlinien der Unfallkassen beachtet werden.